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Schulsanitätsdienst

Grundsätzliches

Eltern erwarten, dass ihr Kind in der Schule wohl behütet ist und keine Unfälle erleiden muss. Der Lehrer hat die Aufgabe, sich auch in dieser Hinsicht um die Schüler zu kümmern. Anforderungen an schulische Einrichtungen sollen Unfallgeschehen möglichst gering halten. Diese Verantwortung kann auch durch die Installation eines Schulsanitätsdienstes nicht verlagert werden. Eine lückenlose Betreuung und Absicherung der Schüler ist nicht möglich. Kinder brauchen ihren Freiraum –im Unterricht, in Pausen, bei Klassenfahrten und auf dem Schulweg. Unfälle sind, trotz aller Vorsorge, nie ganz auszuschließen.

Was ist der Schulsanitätsdienst?
Welcher Nutzen kann daraus gezogen werden?

Der Schulsanitätsdienst ergänzt die Erste-Hilfe-Versorgung an der Schule. Schülerinnen und Schüler, die eine fachliche Ausbildung absolviert haben, unterstützen im Rahmen des Schulsanitätsdienstes unter der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer, die Erstversorgung ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Falle eines Unfalles, Verletzungen oder Krankheit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Sinnfindung und Persönlichkeitsentwicklung

  • Es entsteht durch den Dienst eine Sinnfindung und Persönlichkeitsentwicklung beim Schüler.
  • Durch die Mitarbeit im Schulsanitätsdienst werden Selbstwertgefühl, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen der Schüler gefördert.
  • Sie müssen sich mit Hilflosigkeit, Angst, Scham auseinandersetzen und werden so befähigt, sich ein eigenes Bild der Lebenswirklichkeit zu machen. Sie erlangen Kompetenz in Fragen nach dem Sinn des Lebens.
  • Schulsanitäter bauen durch ihre Tätigkeit Hemmschwellen und Berührungsängste – nicht nur bei sich selbst – ab.
  • Die mitwirkenden Schüler identifizieren sich durch den Schulsanitätsdienst mit ihrer Schule und vertreten diese auch nach außen.

Soziales Lernen

  • Durch die Mitarbeit im Schulsanitätsdienst wird die Bereitschaft zum Handeln gefördert. Auch in ihrer Freizeit werden Bedürfnisse ihrer Mitmenschen erkannt.
  • Die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen für die Sicherheit ihrer Schüler und Lehrer wird gefördert. Sie lernen Verantwortung für das Wohlergehen ihrer „Patienten“ zu übernehmen.
  • Sie Lernen, dass jedem, egal welchen Alters, Geschlecht, Rasse, Religion oder Weltanschauung Hilfe zu leisten ist.
  • Ihre Zugehörigkeit zum Schulsanitätsdienst und durch ihr Auftreten wird eine Vorbildrolle eingenommen wird.
  • Das „Aufeinanderzugehen“ wird durch einen Schulsanitätsdienst gefördert. Teamarbeit ist von elementarer Bedeutung und wird als solche erkannt.
  • Das Erlernen verantwortliche Umganges mit Sachwerten. Die Selbstverwaltung von Räumen, Geräten und Materialien wird ihre Aufgabe.
  • Die Kenntnis von Verletzungen und ihrer Entstehung führt zur Reduzierung von Gewalttätigkeiten bei anderen Mitschülern.
  • Schüler haben die Möglichkeit, Leistungen zu erbringen, die nicht auf Noten beruhen, aber allgemein anerkannt werden, wodurch ihr Selbstwertgefühlt steigt.

Vermittlung von Sicherheit

  • Durch einen Schulsanitätsdienst wird die Sicherheit an der Schule erhöht. Er trägt damit auch Sorge für die Gesunderhaltung der Schüler und Lehrer und allen an der Schule Tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Entstandener Schaden wird durch schnelle und richtige Hilfeleistung begrenzt.
  • Aus dem Alltag des Schulsanitätsdienst es heraus, werden frühzeitig Unfallquellen erkannt und abgestellt. Schulsanitätsdienst ist auch Präventivarbeit.
  • Durch die Tätigkeit wird auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Ersten-Hilfe hingewiesen. Erste-Hilfe wird zu einer Selbstverständlichkeit.

Aufgaben des Schulsanitätsdienstes unter der Verantwortung eines Betreuungslehrers

  • Notfallsituationen erkennen und einschätzen
  • bei Bedarf lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen
  • Alarmierung des Rettungsdienstes
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen und Betreuen des Verletzten
  • Übergabe an den Rettungsdienst bzw. Arzt
  • Dokumentation des Schulsanitätsdienst-Einsatzes
  • Einsatz bei Schulveranstaltungen
  • Bereitschaftsdienste während der Unterrichtszeiten
  • Betreuung des Sanitätsraumes und Überprüfung des Sanitätsmaterials

Welche Voraussetzungen muss eine Schülerin oder Schüler erfüllen um am Schulsanitätsdienst teilnehmen zu können?

Durch die Übernahme dieser Schlüsselposition in einer Schule, als Schulsanitäterin oder Schulsanitäter tätig zu werden, muss sich jeder darüber klar werden, eine hohe Verantwortung übernommen zu haben. Verantwortung jedoch kann nur durch Handlungs-kompetenz erreicht werden. Handlungskompetenz kann jedoch nur durch eine fundierte fachliche Ausbildung erlangt werden.

Als Einstiegsvoraussetzung bedarf es eine körperliche und geistige Eignung des Schülers. Die fachliche Ausbildung beginnt mit einem Erste-Hilfe-Kurs als Voraussetzung für den weiteren Aufbaulehrgang.

Nachdem die Grundlagen der Ersten Hilfe gelegt sind, wird darauf aufbauend die „Ausbildung für den Schulsanitätsdienst notwendig, der mit 12 Unterrichtseinheiten das Grundwissen vertieft und auf die Arbeit im Schulsanitätsdienst vorbereitet.

Die Altersgruppe der Schüler sollte im Bereich ab 13 Jahren bis zum Ende des Schulabschlusses liegen.

Ausbildung für den Schulsanitätsdienst

Aufbauend auf die Ausbildung für den Schulsanitätsdienst ist noch die Sanitätsdienstliche Ausbildung für den Schulsanitätsdienstnotwendig, um vollständig und selbstständig den Sanitätsdienst zu übernehmen zu können. Der Lehrgang umfasst 18 Unterrichtseinheiten und hat folgende Inhalte:

1. Aufgaben und Aufbau eines Schulsanitätsdienst

  • Organisationsabläufe, Dienstpläne, Meldesysteme
  • Stellungsverhältnis (Betreuungs-) Lehrer-Schüler-Schulsanitäter
  • Dokumentation
  • Schulsanitäter im Gesamtgefüge Schule
  • Rechtsfragen (UVV, Haftungsrecht)
  • Verhalten im Schulsanitätsdiensteinsatz

2. Medizinisch-Fachliche Themen

  • Vorsorge für den Notfall
  • Erste Hilfe bei Angina pectoris, Herzinsuffizienz, Lungenödem
  • Erste-Hilfe bei akuten Gliederschmerzen (Arterien-/Venenverschluss)
  • Erste Hilfe bei Sportverletzungen in der Schule
  • Erste-Hilfe bei Becken- und Wirbelsäulenverletzungen
  • Erste-Hilfe bei Mehrfachverletzungen
  • Erste-Hilfe bei akutem Bauchschmerz
  • Hinweise zum Umgang mit Medikamenten
  • schriftlicher Test mit Auswertungsbesprechung
  • praktische Prüfung an Fallbeispielen

Um möglichst motivierte Schülerinnen und Schüler im Schulsanitätsdienst einsetzen zu können, würde es sich anbieten diese beiden Lehrgänge zusammen zu legen, um z.B. im Rahmen einer Projektwoche eine Komplettausbildung anzubieten. Der Zeitaufwand beträgt 30 Unterrichtseinheiten, also 6 Unterrichtseinheiten pro Tag.

Fortbildung für den Schulsanitätsdienst

Die Fortbildung dauert 8 Unterrichtseinheiten und befasst sich in erster Linie mit dem Unfallgeschehen und den Einsätzen in der Schule. Konkrete Themen einer Fortbildung könnten unter anderem sein:

  • Nachbesprechungen von Einsätzen
  • Auswertung der Einsatzprotokolle und Verbandbuch-Eintragungen
  • Auffrischung wichtiger, häufig geforderter Handlungsabläufe
  • Wiederholung selten gebrauchter oder komplizierter Handlungsabläufe
  • präventive Merkmale besonderer oder besonders häufiger Gefahrensituationen
  • spezielle oder aktuelle Themen

Eine Fortbildung sollte innerhalb von 2 Jahren nach der Sanitätsdienstlichen Ausbildung erfolgen. Sie wird mit einem Ausbilder der Organisationen und dem Betreuungslehrer für den Schulsanitätsdienst stattfinden.

Auftrag und Rolle des Betreuungslehrers

Als Betreuungslehrer bieten sich vor allem die Sicherheitsbeauftragten, Sport- und BiologielehrerInnen sowie Lehrerinnen und Lehrer die über die entsprechenden Ausbildungen verfügen, an. Aufgaben des Betreuungslehrers sind:

  • Koordination und Leitung des Schulsanitätsdienst
  • Vertretung des Schulsanitätsdienstes im Rahmen der Schule
  • Ansprechpartner für die Schulsanitäter
  • Weiterleitung der Anregungen der Schulsanitäter
  • Begleitung und Betreuung bei Aktionen, Projekten
  • Reflexion von Einsätzen
  • Präsentation des Schulsanitätsdienstes z.B. Tag der offenen Tür, .......
  • Organisation der Aus- und Fortbildung von interessierten Schülern

Ausbildung der Betreuungslehrerinnen und Betreuungslehrer

Auch der Betreuungslehrer muss sich der fachlichen Ausbildung unterziehen, um auf dem gleichen Wissensstand wie die Schüler zu sein. Grundlage ist ein Lehrgang in Erster Hilfe über 16 Unterrichtseinheiten oder die 12 Unterrichtseinheitenausbildung für Lehrkräfte gemäß der hessischen Regelung für Lehrer. Die Fachausbildung schließt sich mit 24 Unterrichtseinheiten an die Grundausbildung in Erster-Hilfe an. Die Inhalte richten sich zum einem an organisatorische aber auch rechtliche Fragenstellungen im Rahmen des Schulsanitätsdienstes. Der medizinisch/fachliche Teil gleicht sich an den Lehrinhalten der Ausbildung für Schülerinnen und Schüler des Schulsanitätsdienstes an. Eine weitere, auf spezielle fachliche Inhalte gerichtete Ausbildung ist die Fortbildung für Betreuungslehrerinnen und Betreuungslehrer. Die Fortbildung dauert 24 Unterrichtseinheiten und hat die Inhalte:

  • Erfahrungen mit dem Schulsanitätsdienst
  • Begleitung und Betreuung bei Aktionen und Projekten
  • Coachen von Schulsanitätern, Reflexion von Einsätzen
  • Psychische Betreuung von Patienten / Notfallpatienten
  • Erste-Hilfe bei besonderen Notfällen durch Alkohol, Drogen, Allergie-Reaktionen und Krampfanfällen
  • präventiv jahreszeitbedingte mögliche Unfälle und Erkrankungen
  • Wiederbelebung bei Kindern
  • Gefäßverschlüsse, Angina pectoris, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Lungenödem
  • Fallbeispiele
  • zielgruppenspezifische medizinische Themen

Die Fortbildung sollte alle zwei bis drei Jahre besucht werden, um immer wieder auf den Stand der aktuellen Hilfe gebracht zu werden.

Beteiligte Schulen:

Informationen erhalten Sie/erhältst Du bei:

Ansprechpartner

Rolf Suchland
(Bereichsleitung Soziale Dienste & Breitenausbildung)
 
Tel.: 06151/505-21
Fax: 06151/505-50


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